Beglaubigte Übersetzungen und Legalisation

Wenn ein amtliches Dokument einer italienischen oder ausländischen Behörde vorzulegen ist, werden normalerweise beglaubigte Übersetzungen, häufig mit Legalisation, verlangt.

In Italien erhalten Übersetzungen Rechtskraft durch Beeidung vor einem Gerichtsbeamten oder Notar. Der Übersetzer bezeugt, das Originaldokument wort- und sinngetreu übersetzt zu haben und haftet zivil- und strafrechtlich für die Richtigkeit seiner Übersetzung.

Eine Beglaubigung der Übersetzung wird beispielsweise für Firmendokumente, Notariatsakte, Zertifikationen verlangt, aber auch für Personaldokumente wie Personenstandsurkunden, Führerscheine, Vollmachten, Studienabschlüsse, Testamente.

Wir kümmern uns um das gesamte Verfahren und vernachlässigen auch nicht das kleinste Detail.

Lesen Sie auch unseren Leitfaden für Beglaubigungen.

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