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Wie, wo und wann eine beeidigte Übersetzung für Italien? Hier eine Übersicht über die häufigsten Fragen und Antworten.
Handelt es sich um ein offizielles Dokument, das einer italienischen oder ausländischen Behörde vorzulegen ist, wird eine beglaubigte bzw. beeidigte Übersetzung verlangt. Dazu können Übersetzer in Italien einen Eid vor einem Gerichtsbeamten, Friedensrichter oder Notar leisten. Damit bestätigt der Übersetzer, das Originaldokument getreulich übersetzt zu haben und haftet zivil- und strafrechtlich für den Inhalt der Übersetzung. Das gibt der beeidigten Übersetzung die Rechtskraft des Originals. Unsere Übersetzungen werden vor dem Gericht Udine beeidet, oder, in besonderen Fällen, auch vor einem Notar.
Im Ausland gibt es unterschiedliche Verfahren: in manchen Ländern sind befugte Übersetzer in einem besonderen Register eingetragen und können die Übersetzung selbst mit ihrem Stempel und ihrer Unterschrift beeiden. In Italien gibt es diese Art der Beeidigung nicht.
In das Verfahren sind mehrere Ämter einbezogen, sodass einige Arbeitstage nötig sind. Aber nicht alle Schritte hängen vom Übersetzer ab: Lesen Sie weiter um mehr zu erfahren.
Das Dokument muss im Original oder in beglaubigter Kopie geliefert werden. Eine beglaubigte Kopie des Dokuments kann in Italien vor einem Notar oder Gemeindeamt beantragt werden. Ein italienisches Dokument zur Vorlage im Ausland muss eine Legalisierung oder Apostille tragen: je nach ausstellender Behörde, muss es für die Gültigkeit im Ausland von der Präfektur oder Staatsanwaltschaft amtlich bestätigt werden.
Ein ausländisches Dokument zur Vorlage in Italien muss im Ursprungsland legalisiert werden: die Ämter, die diese Legalisierung /Apostille vornehmen, sind von Land zu Land verschieden.
In Italien ist eine beglaubigte Übersetzung ein Konvolut bestehend aus dem Originaldokument, eventuell mit Legalisierung, gefolgt von der Übersetzung, dem Protokoll der Beeidigung und, falls für das Ausland bestimmt, einer weiteren Legalisierung der Übersetzung.
All das bildet ein einziges Dokument das der zuständigen Behörde vorzulegen ist. Die einzelnen Teile können nicht getrennt werden, zum Beispiel Vorlage nur der Übersetzung oder Aufbewahrung nur des Originaldokuments. Das würde die Gültigkeit des gesamten Konvoluts aufheben.
Eine beeidigte Übersetzung muss im Gegensatz zur einfachen Übersetzung weiteren Anforderungen entsprechen. Das Format des Originaldokuments ist möglichst getreu wiederzugeben, alle darin enthaltenen Teile müssen angeführt sein: Stempel, Unterschriften, Stempelmarken, Abbildungen, Logos. Sind einige erhebliche Teile des Dokuments für den Empfänger irrelevant, können diese mit einem ausdrücklichen Hinweis in der Übersetzung ausgelassen werden.
In Italien müssen die Dokumente von oder in die italienische Sprache übersetzt werden. Übersetzungen von einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache können nicht beglaubigt werden: Sollte dies in gewissen Fällen notwendig sein, muss eine Zwischenübersetzung in Italienisch eingefügt werden.
Für die Beeidigung einer Übersetzung ist gesetzlich eine Stempelmarke von 16 Euro pro 100 übersetzter Textzeilen (bzw. vier Seiten) vorgeschrieben.
Das Beeidigungsprotokoll wird vor einem Justizbeamten unterzeichnet. Im Protokoll werden die Daten der beeidigenden Person, der sprachlichen Kombination der Übersetzung, sowie der Familien- oder Firmenname des Auftraggebers der Übersetzung des Dokuments festgehalten. Der Justizbeamte bringt die erforderlichen Stempel an, nimmt die Beeidigung entgegen und unterzeichnet seinerseits das Protokoll. Die Beeidigung wird in einem besonderen, bei Gericht geführten Register eingetragen.
Der Übersetzer haftet zivil- und strafrechtlich für seine Übersetzung.
Nun wird das Dokument, falls es für das Ausland bestimmt ist, bei der Staatsanwaltschaft für die Legalisierung der Übersetzung eingereicht. Auch das ist ein Schritt, für den der Übersetzer zu sorgen hat. Wurde auch dieser Schritt abgeschlossen, kann das beglaubigte Dokument dem Kunden übergeben werden, der es der zuständigen Behörde vorlegt.
Das für eine Beglaubigung verrechnete Honorar gliedert sich wie folgt:
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